SiFa Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Unternehmer muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Sie unterstützen den Unternehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit, haben aber keine eigene Vorgesetztenfunktion. Die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit errechnen sich bei der Regelbetreuung aus der Anzahl der Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2) und der entsprechenden Betreuungsgruppe. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind schriftlich zu bestellen. Die Bestellung bedarf der Zustimmung des Betriebsrates.
Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Beratung des Unternehmers über Arbeitsverfahren, technische Arbeitsmittel, Gestaltung von Arbeitsplätzen
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen und Arbeitsverfahren
Beobachtung der Unfallverhütungsmaßnahmen im Betrieb und auf der Baustelle
Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen
Anleitung und Motivierung der Beschäftigten zu sicherem Verhalten
Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit kommen in Frage:
Ingenieure
Techniker
Meister oder Personen in gleichwertiger Funktion
Quelle: BGBau