Was ist ein SiGeKo?
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen beauftragt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.
Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen
Ihre Aufgaben als Bauherr
Als Bauherr tragen Sie die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben und haben damit auch die umfassende Fürsorgepflicht für die Organisation des Gesamtprozesses. Sie sind verpflichtet, die in der Baustelle verankerten Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen. Für diese Tätigkeiten können Sie einen SiGeKo beauftragen.
Hier finden Sie einen Flyer zum Thema
Stellung und Weisungsbefugnis
Der SiGeKo ist nur den Weisungen des Bauherrn unterworfen. Er hat gegenüber allen sonstigen an der Planung und Ausführung Beteiligten nur eine beratende Funktion.
Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin http://www.baua.de/