Wann brauche ich einen SiGeKo?
Anmerkungen:
▪ Mehrerer Arbeitgeber sind auf einer Baustelle beschäftigt, wenn mind. zwei Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle
Arbeiten verrichten (RAB 10, Punkt 12).
▪ Gefährliche Arbeiten (z.B. Arbeiten ab 7m Höhe, in Bereichen mit explosionsgefährlichen/Hochentzündlichen Stoffen, …) sind in Anhang II,
BaustellV definiert. Erläuterungen dazu finden sich in der RAB 10, Punkt 25.
▪ Ein Muster für die Vorankündigung ist in der RAB 10, Anlage 1 zu finden.
▪ Konkretisierung des SiGePlans siehe RAB 31.
▪ Konkretisierung der Unterlage siehe RAB 32. Spätere Arbeiten sind z.B. Instandhaltungsarbeiten