Grundsätze der Koordination
Erfolgreiche SiGe-Koordination ist kein Hexenwerk.
Im Gegenteil: Sie ist, basierend auf den Unfallauswertungen auf Baustellen, die logische Umsetzung der aus dieser Analyse resultierenden Anforderungen an einen sicheren, reibungslosen Bauablauf.
Die eigentliche Frage ist: Will der Bauherr tatsächlich das Unfallrisiko auf seiner Baustelle minimieren? Wenn ja, muss er zwangsläufig über die an Ihn durch die Baustellenverordnung gestellten Auflagen hinausgehen und folgende vier Grundsätze ohne Einschränkung erfüllen:
Die Beauftragung des kompetenten SiGe-Koordinators
Die getrennte Beauftragung
Die Beauftragung in der Planungsphase
Der angemessene zeitliche Rahmen
1. Die Beauftragung des kompetenten SiGe-Koordinators
Keine erfolgreiche Koordination ohne einen guten Kopf. Neben den durch die RAB 30 geforderten arbeitsschutzfachlichen- und Koordinatorenkenntnissen, sind weitere wichtige Anforderungen an die Person des SiGeKo besonders hervorzuheben:
Soziale Kompetenz
Kommunikationsfähigkeiten
Zuverlässigkeit
Autorität
Neutralität
Er muss umfassend informieren und informiert sein. Er muss eine Situation mit "Gefahr im Verzug" richtig einschätzen und bewerten und ein "Weiter so" souverän und unaufgeregt unterbinden können. Sonstige Konflikte und problematische Situationen muss er mit Augenmaß in angemessener und diplomatischer Form lösen können, ohne den Bauablauf mehr als unbedingt notwendig zu behindern.Defizite in den genannten Bereichen sind in der Regel nicht zu kompensieren. Der SiGeKo bekommt in diesen Fällen, wie man so schön sagt, kein Bein auf den Boden.
2. Die getrennte Beauftragung
Der SiGeKo muss die Baustelle mit ihren Abläufen jederzeit unabhängig und frei von Interessenkonflikten bewerten und adäquat agieren können. Seine Richtschnur ist dabei ausschließlich der sichere Bauablauf. Das setzt in jeder Situation den entsprechenden Handlungsspielraum voraus.
Den Generalunternehmer mit der SiGe-Koordination zu beauftragen bedeutet, den Bock zum Gärtner zu machen. Neben den zwangsläufig entstehenden Interessenkonflikten, wird der in der Regel mit der SiGe-Koordination beauftragte Bauleiter mit einem weiteren, meist nicht bedachten und damit unterschätzten Problem konfrontiert: Er hat wegen diverser anderer Dinge den Kopf nicht frei.
Er wird eher eine Gefährdung oder auch die Entstehung einer Gefährdung übersehen.
Will der Bauherr die angesprochenen Risiken ausschließen, muss die SiGe-Koordination zwingend in Form einer separaten Beauftragung eines unabhängigen Koordinators erfolgen.
3. Die Beauftragung in der Planungsphase
Die meisten Mängel und die daraus resultierenden Gefährdungen auf Baustellen entstehen aus einer zu späten Beauftragung des SiGe-Koordinators erst in der Ausführungsphase.
Der Grund in der Regel: Der Bauherr möchte Kosten sparen.
Der Schuss geht jedoch häufig nach hinten los.
Denn für den Bauablauf unabdingbare Einrichtungen und Maßnahmen müssen rechtzeitig in der Planungsphase bedacht und in Leistungsverzeichnissen verankert werden. Soll während des Bauablaufs Arbeitsschutz-Qualität am Start sein, können die von den durchführenden Unternehmen zu erbringenden Mindestanforderungen an den gewünschten Arbeitsschutzstandard nur in der Planungsphase definiert, als vergaberelevanter Bestandteil festgeschrieben und bei Angebotsabgabe bewertet werden.
Hier müssen zu erwartende Probleme aufgedeckt, angesprochen und u. U. nach Absprache mit den Vertretern anderer Institutionen des Arbeitsschutzes, wie z. B. Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaften, wasserdichte Lösungen gefunden werden.
Baustillstände aufgrund erheblicher Sicherheitsmängel sind dann oft das Resultat der eigentlich beabsichtigten Kosteneinsparung. Richtig teuer wird die Sache für den Bauherrn, wenn bestimmte Arbeiten gar nicht mehr oder nur unter erheblichem koordinativen und finanziellen Aufwand zeitgleich - denn eigentlich hätte ja schon alles fertig sein sollen - und ohne Gesundheitsgefährdung durchgeführt werden können.
Legt der Bauherr Wert auf einen reibungslosen und sicheren Bauablauf ohne unliebsame Überraschungen, kommt er um die rechtzeitige Einschaltung des SiGe-Koordinators in der Planungsphase nicht herum.
4. Der angemessene zeitliche Rahmen
Die Aufgaben des SiGeKos sind vielfältig. Neben den beschriebenen Aufgaben in der Planungsphase gilt es in der Ausführungsphase den Bauablauf zielorientiert zu begleiten.
Erstens soll der geplante Arbeitsschutzstandard umgesetzt werden.
Zweitens müssen evtl. Änderungen im Bauablauf und daraus resultierende Sicherheitsmängel rechtzeitig erkannt und mit entsprechenden Maßnahmen behoben werden. Dazu muss der SiGeKo seine Baustelle logischerweise jederzeit im Blick haben. Im Schnitt über die Gesamtbauzeit gesehen sollte die Besuchsfrequenz von einer Begehung pro Woche nicht unterschritten werden. Die Teilnahme an Baubesprechungen sowie das Sichten bauablaufrelevanter Protokolle inklusive.
Drittens müssen alle Arbeitsschritte des SiGeKos, vom Beratungsgespräch in der Planungsphase bis hin zur Baustellenbegehung, dem Anspruch einer "gerichtsfesten Dokumentation" genügend protokolliert werden.
Für ein nicht auszuschließendes Gerichtverfahren gilt es gewappnet zu sein.
Das alles kostet Zeit, die adäquat zu kalkulieren und zu vergüten ist. Will der Bauherr tatsächlich eine sichere Baustelle, muss er sich, je nach Bauvorhaben, von dem Gedanken verabschieden, dass jemand die SiGe-Koordination "so mitmachen" kann, weil er ja sowieso immer auf der Baustelle ist.
Effektive SiGe-Koordination kostet natürlich Geld; mangelhafte Koordination in der Regel aber deutlich mehr