SiGeKo & SiFa

Ihre Sicherheit in besten Händen


Ihre Sicherheit in besten Händen


Als Auftraggeber sind Sie verantwortlich für die Arbeitssicherheit auf Ihrer Baustelle und ggf. für die Verkehrssicherung der Arbeitsstelle. 

Wir unterstützen Sie dabei.
Einreichung der Vorankündigung und Erstellung der Unterlage
Ausarbeitung des SiGePlans
Einweisung der Unternehmen vor Ort
Regelmäßige Baustellenbegehungen und Protokollierung der Besuche
Verantwortlicher für die Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß RSA95 und ZTV-SA97
Erstellung von Verkehrszeichenplänen
Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung






Ist SiGeKo Pflicht?

Seit 1998 ist der Einsatz des SiGeKo in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Laut §3 BauStellV ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator einzustellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten.


Kontakt



Wie hoch ist das SiGeKo-Honorar?
Die Kosten für die Leistungen eines SiGeKo entstehen in Form eines Honorars. Das Honorar ist weder in der HOAI beschrieben, noch lässt es sich daraus ableiten. Vielmehr beeinflussen den Wert der SiGeKo-Leistung die einzelnen Aufgaben während der Planung- und Ausführungsphase des Bauprojekts gemäß der Baustellenverordnung.
Generell teilen sich die Kosten auf beide Phasen zu je 50 % auf. In der ersten Phase ist die Erstellung des SiGe-Plans die zeitintensive Position. In der zweiten Phase erfordert die regelmäßige Begehung und Kontrolle der Baustelle einen hohen Zeiteinsatz. Je intensiver der Kontroll- und Koordinationsbedarf auf der Baustelle, desto mehr verteilen sich die Kostenanteile auf die zweite Phase.

 




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